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   OLG Hamburg, 06.09.1995 - 5 U 41/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2794
OLG Hamburg, 06.09.1995 - 5 U 41/95 (https://dejure.org/1995,2794)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.09.1995 - 5 U 41/95 (https://dejure.org/1995,2794)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. September 1995 - 5 U 41/95 (https://dejure.org/1995,2794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft; Unwirksamtkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen; Bürgschaft auf erstes Anfordern; Abnahme des Werks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist Bürgschaft auf erstes Anfordern zulässiges Sicherungsmittel? (IBR 1997, 367)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1040
  • BauR 1997, 668
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 14.05.2020 - 21 U 74/19

    Gewährleistungsbürgschaft: Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770

    Vor diesem Hintergrund könnte die Stellung einer Bürgschaft mit dem Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit als nicht angemessener Ausgleich angesehen werden, was wiederum dann auch den Sicherheitseinbehalt unwirksam macht, aber ggf. anders zu beurteilen wäre, wenn zusätzlich die praktisch nicht relevante Hinterlegung des Betrags als weitere Abwendungsmöglichkeit vorgesehen wäre (vgl. OLG Hamburg BauR 1997, 668; Kniffka/Koebele, Kompendium des Baurechts, 2014, 10. Teil Rn. 84).
  • OLG Rostock, 18.10.2004 - 3 U 40/04

    Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Zur Frage, wann die

    Insofern geht der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 06.09.1995 (NJW-RR 1997, 1040 ff.) fehl.
  • OLG München, 28.03.2001 - 27 U 940/00

    Aushandeln von Geschäftsbedingungen durch Absehen von der Verwendung einzelner

    Das OLG Hamburg (Revision durch den BGH nicht angenommen, BauR 1997, 668, 670) hat eine Klausel, wonach der Auftragnehmer die Befugnis erhielt, den zunächst vorgesehenen und auf zwölf Monate nach Übergabe des Werks befristeten, auf Sperrkonto einzuzahlenden Gewährleistungseinbehalt in Höhe von 5 % der Bausumme durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, nicht für AGBG-widrig gehalten.
  • OLG Köln, 14.01.2002 - 11 U 96/01

    Im Bauvertrag vereinbarte Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Dem gegenüber können, wie die Verfügungsklägerin zutreffend darlegt, Gewährleistungsbürgschaften, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind, unwirksam sein (vgl. BGHZ 136, 27, 32 f. = NJW 1997, 2598, 2599; BGH, NJW 2000, 1863, 1864 = BauR 2000, 1052, 1053; OLG Hamburg, BauR 2000, 445, 446; OLG München, BauR 1995, 859, 860; siehe aber: OLG München, BauR 2001, 1618, 1620 ff.; OLG Hamburg, BauR 1997, 668 ff.).
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